ARBEITSZUGFÜHRER
Begleitung von Rangierarbeiten
Allgemeine Informationen
Ein Arbeitszugführer ist eine Person, die Arbeitszüge oder Rangierabteilungen zusammenstellt und begleitet, um sie an die jeweilige Baustelle zu bringen. Dort angekommen, überwacht er die Rangierarbeiten und koordiniert die Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten. Zu den Aufgaben eines Arbeitszugführers gehören auch die Vorbereitung und Durchführung von Rangier- und Zugfahrten im Baustellenbetrieb, die Durchführung von Bremsproben und Zugprüfungen sowie die Kontrolle und Wartung der Fahrzeuge. Ein Arbeitszugführer muss über eine spezielle Ausbildung und Qualifikation verfügen. Die Tätigkeit als Arbeitszugführer bietet eine abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit in einem dynamischen Team, Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung sowie eine überdurchschnittliche Entlohnung.
Inhalt
– Grundlagen Eisenbahnbetrieb
– Bremsprobenberechtigung
– Wagenuntersuchungsbeamter Stufe 1 und 2
– Gefahrgut (GGVSEB)
– Grundlagen Eisenbahnbetrieb
– Bremsprobenberechtigung
– Wagenuntersuchungsbeamter Stufe 1 und 2
– Gefahrgut (GGVSEB)
Voraussetzungen
– Mindestalter 18 Jahre
– körperliche Tauglichkeit
– psychologische Tauglichkeit
– Beherrschung der deutsche Sprache in Wort und Schrift
(Wir helfen dir gern bei der Organisation dieser Untersuchungen – sprich uns einfach an)
– Mindestalter 18 Jahre
– körperliche Tauglichkeit
– psychologische Tauglichkeit
– Beherrschung der deutsche Sprache in Wort und Schrift
(Wir helfen dir gern bei der Organisation dieser Untersuchungen – sprich uns einfach an)